Die Verlaufskontrolle des Grünen Star

Die Verlaufskontrolle unter Therapie erfolgt mit verschiedensten Instrumenten:
1. Augendruckmessung
Die Messung sollte regelmäßig erfolgen. Da die Dicke der Hornhaut einen Meßfehler mit sich bringen kann, ist es unerlässlich, diese mit Ultraschall zu bestimmen.
2. Die Gesichtsfelder stellen bisher die wichtigste Kontrolle dar. Diese sollten regelmäßig durchgeführt werden (3 - 4 x jährlich), um einen Erhalt der Sehfunktion zu gewährleisten.
3. Der Sehnerv, insbesondere die Exkavation, ist zu kontrollieren. Die neuen, bildgebenden Verfahren ermöglichen eine Vermessung der Sehnerven und damit eine zusätzliche Diagnostik, um den Sehnervenerhalt zu gewährleisten. Neben der Heidelberg Retina Tomographie (HRT), gibt es die Nervenfaserpolarimetrie (GdX) und die optische Kohärenztomographie (OCT) zur erweiterten Diagnsotik. Alle diesen neuen, innovativen diagnostischen Maßnahmen werden nicht durch die Krankenkasse erstattet. Eine fundierte Aussage ist jedoch nur möglich, wenn diese Untersuchung regelmäßig (etwa 2 x jährlich) durchgeführt wird.
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