Kassen- oder Privatpatient

Seit dem 1. Januar 2004 kann jeder Kassenpatient das so genannte Erstattungsverfahren wählen. Danach erhält er Rechnungen wie ein Privatpatient. Dabei wird der 1,7 fache Gebührensatz zur Abrechnung gebracht. Diese reicht er seiner Kasse ein und erhält eine Erstattung in der Größenordnung der üblichen Kassenleistung abzüglich Praxisgebühr einmal pro Quartal. Damit steht Ihnen das gesamte innovative Spektrum der weitergehenden Diagnostik und therapeutischen Maßnahmen zur Verfügung. Viele der neuen bildgebenden Verfahren zur Befunddokumentation werden nicht erstattet und bieten weitergehende Hinweise zur Beurteilung der Erkrankungen. Neben einem innovativen Spektrum an Untersuchungen ist eine fundierte Beurteilung der Befunde gesichert.
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