Kindliches Schielen – das hat Folgen

- Entwicklung einer Sehschwäche/Schwachsichtigkeit (Amblyopie)
- Störung oder Verlust des beidäugigen (räumlichen) Sehens
- Einengung der Berufswahl
- Einschränkungen beim Führerschein
Beeinträchtigungen durch das Aussehen und Auffälligkeiten im Verhalten. Erst durch eine genaue Untersuchung durch Ihren Augenarzt und Ihre Orthoptistin kann eine einseitige Sehschwäche festgestellt werden.
Die Orthoptistin untersucht Art und Ausmaß des Schielens, die Funktion des Einzelauges sowie die beidäugige Zusammenarbeit.
Zusätzlich zur orthoptischen Untersuchung (in der Sehschule) erfolgt eine allgemein augenärztliche Untersuchung, bei der u.a. eine vorliegende Fehlsichtigkeit (Refraktionsfehler) bei erweiterter Pupille objektiv ermittelt und ggf. eine Brille verordnet wird. Zur Behandlung einer Sehschwäche (Amblyopie) wird überwiegend die Okklusionstherapie, d.h. Abdecken des besser sehenden Auges zur
Aktivierung des sehschwachen Auges, angewandt. Bei störendem Schielen kann zusätzlich eine Augenmuskeloperation erforderlich sein.
Je früher das Schielen und die Sehschwäche entdeckt und behandelt werden, umso erfolgreicher können Dauerschäden vermieden werden!
Unsere Öffnungszeiten
vormittags | nachmittags | |
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag |
8.30 - 12.30 8.30 - 12.30 8.30 - 13.00 8.30 - 12.30 8.30 - 14.00 |
14.30 - 17.30 14.30 - 17.30 14.30 - 17.30 |
offene Notfall-Sprechstunde |
|
Terminvereinbarung | |
Telefon: Privatsprechstunde: Kontaktformular |
02404/95708-00 02404/95708-10 |
Augenärztlicher Notdienst: | |
Arztnotrufzentrale | |
Telefon: | 116 117 |
Ihre Datenschutzeinstellungen lassen die Anzeige von Google Maps nicht zu.